Allgemeine Mietbedingungen – FL Garage
A. Mietvertrag, Mieter und berechtigte Fahrer
1. Der Mietvertrag kommt durch schriftliche Unterzeichnung oder durch eine verbindliche Onlinebuchung zustande. Eine Onlinebuchung ist nur wirksam, wenn sie vom Vermieter per E-Mail bestätigt wird.
2. Ein Widerrufsrecht gemäß §§ 312 ff. BGB besteht für Mietverträge über Kraftfahrzeuge nicht.
3. Mieter können eine oder mehrere natürliche Personen sein, die im Vertrag namentlich aufgeführt sind. Der Mieter kann – sofern ausdrücklich vereinbart – das Fahrzeug einem ebenfalls namentlich benannten Dritten als berechtigtem Fahrer überlassen. Ist dem Mieter gestattet, den Fahrer selbst zu bestimmen, so ist er verpflichtet, dessen Eignung sorgfältig zu prüfen. Insbesondere muss der Fahrer eine gültige Fahrerlaubnis besitzen und sämtliche darin enthaltenen Auflagen erfüllen. Der Mieter ist nicht berechtigt, das Fahrzeug entgeltlich oder unentgeltlich Dritten zu überlassen, wenn dies nicht ausdrücklich im Mietvertrag vereinbart wurde. Ein Verstoß führt zum Wegfall des gesamten Versicherungsschutzes.
B. Allgemeine Pflichten und Fahrzeuggebrauch
1. Der Mieter hat bei Übergabe des Fahrzeugs eine in Deutschland gültige Fahrerlaubnis, ein vom Vermieter akzeptiertes Zahlungsmittel sowie einen gültigen Lichtbildausweis mit Adressnachweis vorzulegen. Zudem hat der Mieter nachzuweisen, dass er seit mindestens drei Jahren im Besitz der Fahrerlaubnis ist – bei einem Lamborghini mindestens fünf Jahre. Wird dieser Nachweis nicht erbracht, ist der Vermieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Etwaige Kosten oder Schäden sind vom Mieter zu tragen.
2. Das Fahrzeug wird in mängelfreiem, betriebssicherem Zustand mit vollem Tank übergeben und ist ebenso vollgetankt zurückzugeben. Mängel werden im Übergabeprotokoll dokumentiert. Kraftstoffkosten während der Mietdauer trägt der Mieter. Bei unvollständiger Betankung berechnet der Vermieter 4,00 EUR pro Liter nach.
3. Alle vom Mieter gemachten Angaben zu vertragsrelevanten Umständen gelten als wesentliche Vertragsbestandteile. Der Mieter versichert insbesondere seine Zahlungsfähigkeit zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
4. Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug ausschließlich im nüchternen Zustand zu führen. Jeglicher Einfluss durch Alkohol oder Drogen ist untersagt.
5. Die Nutzung des Fahrzeugs zu sportlichen Zwecken, insbesondere für Rennen oder Wettbewerbe, ist untersagt.
6. Fahrzeuge sind mit einem GPS-Ortungssystem ausgestattet.
7. Das Fahrzeug ist stets in verschließbaren Garagen abzustellen. Bei Missachtung haftet der Mieter für etwaige Vandalismusschäden, da dies als grob fahrlässig gilt.
8. Der Mieter erklärt, alle von ihm abgegebenen Erklärungen auch im Namen der berechtigten Fahrer abzugeben. Diese Erklärungen gelten somit auch für und gegen diese Personen.
9. Der Mieter ist verpflichtet, den Mietwagen während der Mietzeit verantwortungsvoll zu führen und regelmäßig zu überprüfen. Dazu zählt insbesondere die Überprüfung von Verkehrssicherheit, Ölstand, Reifendruck, zulässiger Personenzahl und Schutz vor Diebstahl.
10. Das Ausschalten der Traktionskontrolle sowie Launch-Control-Starts sind verboten. Bei Zuwiderhandlung entfällt der Versicherungsschutz.
11. Die Durchführung von Race-/F1-/Launch-Control-Starts ist untersagt. Verstöße führen zu einer Vertragsstrafe von 2.000 EUR pro Vorfall. Die Fahrzeugsoftware speichert entsprechende Vorgänge und wird regelmäßig überprüft. Der Mieter erklärt sich ausdrücklich mit dieser Regelung einverstanden.
C. Rückgabe des Fahrzeugs
1. Das Fahrzeug ist zum vereinbarten Zeitpunkt mit vollständigem Zubehör und Unterlagen zurückzugeben. Eine verspätete Rückgabe berechtigt den Vermieter zur Berechnung eines weiteren vollen Miettags je angefangene 60 Minuten Verspätung.
2. Das Fahrzeug ist innen und außen gereinigt zurückzugeben. Bei unzureichender Reinigung berechnet der Vermieter eine Reinigungspauschale:
- Außenreinigung: 50 EUR
- Innenreinigung: 100 EUR
- Bei Verschmutzungen durch Lebensmittel, Getränke o. Ä.: 250 EUR
- Geruchsentfernung (z. B. Nikotin, Duftstoffe): 400 EUR
3. Das Fahrzeug darf nicht an anderer Stelle als dem vereinbarten Rückgabeort abgestellt werden. Bei Verstoß haftet der Mieter für die Rückführungskosten und etwaige Schäden.
D. Verhalten bei Unfall oder Schaden
1. Nach einem Unfall, Diebstahl, Brand, Wild- oder sonstigen Schaden ist sofort die Polizei zu verständigen. Der Mieter darf kein Schuldanerkenntnis abgeben.
2. Der Mieter hat dem Vermieter unverzüglich einen ausführlichen schriftlichen Bericht inkl. Skizze vorzulegen.
3. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Kosten für Abschleppdienste, Standgebühren oder sonstige Folgekosten trägt der Mieter, sofern nicht vom Vermieter genehmigt.
E. Versicherungsschutz und Selbstbeteiligung
1. Das Fahrzeug ist haftpflicht- und vollkaskoversichert. Die Selbstbeteiligung beträgt 5.000 EUR je Schadenfall (bei Lamborghini 10.000 EUR), sofern im Mietvertrag keine abweichende Regelung getroffen wurde.
2. Schäden an Rädern, Reifen, Unterboden, Kupplung, Getriebe, Motor, Innenraum sowie Betriebsmittelschäden sind von der Versicherung nicht gedeckt und vollständig vom Mieter zu tragen.
3. Bei grober Fahrlässigkeit, Vorsatz oder Nutzung außerhalb der Vertragsbedingungen entfällt der Versicherungsschutz vollständig.
F. Rücktritt, Stornierung, Vertragsstrafe
1. Bei Rücktritt/Stornierung durch den Mieter gelten folgende Pauschalen:
- Bis 30 Tage vor Mietbeginn: 25 % des Mietpreises
- 29–15 Tage: 50 %
- 14–7 Tage: 75 %
- Ab 6 Tage vor Mietbeginn: 100 %
2. Bereits geleistete Anzahlungen werden mit der Stornopauschale verrechnet. Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht nicht.
3. Der Vermieter kann den Vertrag fristlos kündigen, wenn der Mieter gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt (z. B. Zahlungsverzug, Falschangaben, unzulässige Nutzung des Fahrzeugs). In diesem Fall entfällt jeder Anspruch auf Rückerstattung.
G. Zahlungsbedingungen
1. Der Mietpreis ist vor Übergabe vollständig zu zahlen. Ohne vollständige Zahlung kein Anspruch auf Überlassung des Fahrzeugs.
2. Zusätzlich kann eine Kaution (in bar oder per Vorautorisierung auf der Kreditkarte) verlangt werden, die spätestens bei Übergabe zu hinterlegen ist. Die Kaution dient zur Sicherung etwaiger Ansprüche des Vermieters und wird nach Rückgabe, unter Berücksichtigung offener Forderungen, erstattet.
H. Haftung des Mieters
1. Der Mieter haftet für alle während der Mietzeit entstehenden Schäden – auch durch Dritte oder berechtigte Fahrer – nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit nicht durch Versicherung abgedeckt.
2. Die Haftung umfasst insbesondere:
- Reparaturkosten oder Wiederbeschaffungswert
- Wertminderung
- Sachverständigenkosten
- Abschlepp- und Rückführungskosten
- Nutzungsausfall (mind. 150 EUR/Tag)
I. Haftung des Vermieters
1. Der Vermieter haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).
2. Die Haftung ist auf vertragstypische, vorhersehbare Schäden begrenzt.
3. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechung oder immaterielle Schäden ist ausgeschlossen.
J. Schlussbestimmungen
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind nicht wirksam.
2. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Regelung durch eine wirtschaftlich gleichwertige zu ersetzen.
3. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Vermieters.
4. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.